Nachdem die Bundesregierung das Deepfake-Video des Zentrum für politische Schönheit (ZPS) wegen einer angeblichen Verletzung von Marken- und Urheberrechten von YouTube hat sperren lassen, hatten die Künstler im Gegenzug die Bundesregierung abgemahnt, weil sie darin eine Zensur ihrer Kunst sehen. Gleichzeitig hatte die Künstlergruppe bei YouTube Beschwerde gegen die Maßnahme der Bundesregierung eingereicht – und hat damit nun Erfolg. Youtube hat das umstrittene Video heute wieder freigeschaltet.
In einer knappen Mitteilung, die netzpolitik.org einsehen konnte, teilte Youtube dem ZPS mit, dass es die Gegendarstellung geprüft und das Video wiederhergestellt habe. Gegenstand des Streits ist ein manipuliertes Video, in dem Bundeskanzler Olaf Scholz vermeintlich das Verbot der rechtsradikalen Partei AfD ankündigt. Das Video ist Teil der Kampagne afd-verbot.de, in der verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD in einem Archiv beleuchtet werden. Die Bundesregierung reagierte verärgert auf das Werk der Künstler, monierte Manipulation und versuchte in der Folge, das Video auf den Plattformen Instagram, Youtube, Twitter/X und Facebook wegen Marken- und Urheberrechtsverletzungen zu melden und dadurch löschen zu lassen.
„Zensurversuch gescheitert“
„Die Bundesregierung ist mit ihrem Zensurversuch kläglich gescheitert“, sagt Stefan Pelzer vom Zentrum für politische Schönheit gegenüber netzpolitik.org. Youtube habe weder Verstöße gegen das Copyright noch gegen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen feststellen können.
Die Bundesregierung hatte zuletzt in der Bundespressekonferenz den Zensurvorwurf zurückgewiesen und stattdessen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen als Argumentation hervorgebracht. „Wir haben den Plattformen gemeldet, dass diese Videos nach unserem Verständnis gegen die AGB der Plattformen verstoßen“, sagte Regierungssprecherin Hoffmann. Auf die mehrfache Rückfrage von Journalisten, welches Urheberrecht denn verletzt sei, antwortete die Sprecherin ausweichend und wies auf „verschiedene problematische Aspekte“ hin.
Doch die reichen nach Meinung von Youtube nicht aus, um einen Verstoß gegen die eigenen Regeln darzustellen. In einem Gegendarstellungsverfahren fragt Youtube bei der meldenden Person/Institution auch ab, ob diese gegen den angeblichen Rechteverletzer juristisch vorgeht. Dies ist offenbar nicht der Fall.
Für den Sprecher des ZPS ist klar: „Das Bundespresseamt hat damit seine völlige Inkompetenz in dieser Frage öffentlich zur Schau gestellt.“
Unbedingt hörenswert und äußerst unterhaltsam und öfters auch lustug ist ein Gespräch zwischen einem Menschen vom zfps und dem Logbuch Netzpolitik über die Hintergründe zu afd-verbot.de
(hat nix mit netzpolitik.org zu tun):
https://logbuch-netzpolitik.de/lnp477-die-anwaelte-sind-die-wahren-kuenstler